Bericht zum Stand der Integration und zur Anwendung des Partizipations- und Integrationsgesetzes
Der Anteil von Baden-Württembergerinnen und Baden-Württembergern mit ausländischen Wurzeln an der Gesamtbevölkerung steigt seit vielen Jahren, inzwischen hat fast ein Drittel der Bevölkerung des Landes einen Migrationshintergrund. Menschen mit ausländischen Wurzeln tragen zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereicherung eines weltoffenen und international ausgerichteten Baden-Württembergs bei. In verschiedenen Bereichen, beispielsweise beim Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt, aber auch dem gesellschaftlichen Leben, haben Menschen mit Migrationshintergrund jedoch nicht die gleichen Chancen auf Teilhabe. Die Integration von Zugewanderten ist sowohl eine Chance als auch eine Herausforderung. Für eine gelingende Integration und Teilhabe stellen die Integrationsbereitschaft von Zuwanderinnen und Zuwanderern sowie die Offenheit und Akzeptanz der Aufnahmegesellschaft wesentliche Voraussetzungen dar.
Um bessere Bedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu schaffen, trat im Dezember 2015 das Gesetz zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe in BadenWürttemberg in Kraft, das als wesentlichen Bestandteil das Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg (PartIntG BW) enthielt. Mit dem PartIntG erließ Baden-Württemberg nach Berlin (2010) und Nordrhein-Westfalen (2012) als drittes Bundesland in Deutschland ein Integrationsgesetz. Das Land macht sich damit zur Aufgabe, Zugewanderte bei der Integration zu unterstützen, Teilhabe zu ermöglichen und dazu integrationsfördernde Strukturen auf Landes- und kommunaler Ebene zu schaffen.
Hier gelangen Sie zum Bericht: Integrationsbericht 2020 des Landes Baden-Württemberg
Auf Seite 204 des Berichts findet erstmalig auch das Mentorinnen-Programm für Migrantinnen des Landesprogramms Kontaktstellen Frau und Beruf Baden-Württemberg als integrationspolitische Maßnahme Erwähnung.
Weitere Informationen zu unserem Programm und zu den Teilnahmebedingungen finden Sie hier: www.frauundberuf-bw.de/mentorinnen-programm