Sorgezeiten im Lebenslauf – angeben oder lieber nicht?

Blonde Frau mit Brille schaut im Profil in die Kamera

Personalreferentin Michaela Kelm rät im Lebenslauf zu einem offenen Umgang mit Zeiten der Sorgearbeit (Foto: Paulina Hirsch)

Vor einiger Zeit haben wir uns mit der Frage beschäftigt, ob und wie Kinder im Lebenslauf erwähnt werden sollten. Heute nehmen wir einen damit eng verknüpften Aspekt unter die Lupe: Wie geht man mit Zeiten der Sorgearbeit im Lebenslauf um? Ob Elternzeit oder Pflegezeit – gehört das hinein oder lässt man es besser weg?

Dazu haben wir mit Michaela Kelm, Personalreferentin und Teamleiterin Personal bei der Arnulf Betzold GmbH, gesprochen. Das Familienunternehmen mit Sitz in Ellwangen ist Marktführer in der Ausstattung für pädagogische Fachkräfte und Einrichtungen. 2022 wurde Betzold mit dem familyNET-Award im „Wettbewerb für eine moderne Unternehmenskultur“ ausgezeichnet. Seit 2013 trägt das Unternehmen zudem das Prädikat „Familienbewusstes Unternehmen“ und wurde seitdem regelmäßig rezertifiziert.

 

Frau und Beruf:
Frau Kelm, ist die Angabe von Eltern- oder Pflegezeiten im Lebenslauf vorgeschrieben oder liegt das im Ermessen der Bewerbenden?

Michaela Kelm:
Die Angabe ist freiwillig – es besteht keine Pflicht. Wichtig ist aber: Bewerberinnen und Bewerber dürfen durch die Nennung von Erziehungs- oder Pflegezeiten nicht benachteiligt werden. Das wäre eine Form von Diskriminierung und verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

 

Frau und Beruf:
Empfehlen Sie dennoch, diese Zeiten im Lebenslauf aufzuführen?

Michaela Kelm:
Unbedingt. Aus meiner Erfahrung werfen unerklärte Lücken im Lebenslauf eher Fragen auf als eine klare und ehrliche Angabe. Eltern- oder Pflegezeiten sind absolut nachvollziehbare Lebensphasen – die muss niemand verstecken. Ich rate deshalb dazu, diese Zeiten offen anzugeben, bevor Mutmaßungen entstehen.

 

Frau und Beruf:
Wo im Lebenslauf sollten diese Angaben idealerweise stehen – chronologisch eingeordnet oder separat?

Michaela Kelm:
Immer chronologisch. Es ist sehr mühsam, wenn man beim Lesen des Lebenslaufs plötzlich auf eine Erklärung am Ende stößt, obwohl die Zeitspanne sich auf die jüngste Vergangenheit bezieht. Das erschwert das Verständnis. Personalverantwortliche kennen die Lebenssituation der Bewerbenden nicht – eine saubere chronologische Struktur hilft, den roten Faden zu erkennen.

 

Frau und Beruf:
Reicht eine schlichte Angabe wie „Elternzeit“ oder sollte man kreativ werden, zum Beispiel mit Begriffen wie „Familienmanagerin“?

Michaela Kelm:
Ich empfehle, bei einer klaren und sachlichen Bezeichnung zu bleiben – also „Elternzeit“ oder „Pflegezeit“. Begriffe wie „Familienmanagerin“ sind nicht nötig und können den Eindruck erwecken, man wolle sich rechtfertigen.
Was ich jedoch sehr gelungen finde: eine persönliche Note. Zum Beispiel: „Elternzeit für Tochter Emilia“ oder „Pflegezeit zur Unterstützung eines Angehörigen“. Das macht die Angabe greifbarer – ohne sich zu verkünsteln.

 

Frau und Beruf:
Können Bewerberinnen in ihrem Anschreiben auf Kompetenzen verweisen, die sie während der Sorgezeit erworben haben? Oder ist das ohnehin offensichtlich?

Michaela Kelm:
Das ist durchaus sinnvoll – und keineswegs selbstverständlich für Personalverantwortliche. Schon ein kurzer Satz im Anschreiben genügt: etwa, dass man in dieser Zeit nicht nur persönlich viel gelernt, sondern auch seine Organisations- und Zeitmanagementfähigkeiten weiterentwickelt hat.
Worauf ich jedoch hinweisen möchte: Bitte formulieren Sie diese Phasen nie abwertend – etwa mit Sätzen wie „Leider musste ich dann zwei Jahre in Elternzeit gehen“. Das schmälert die Bedeutung dieser wertvollen Lebensabschnitte. Stehen Sie selbstbewusst dazu.

 

Frau und Beruf:
Müssen Bewerbende im Vorstellungsgespräch mit Nachfragen zur Dauer von Eltern- oder Pflegezeit rechnen?

Michaela Kelm:
Ja, das kann vorkommen – vor allem, wenn die letzte Erwerbstätigkeit schon etwas länger zurückliegt. Dann möchten Arbeitgeber aber meist nur besser verstehen, wie sich der Wiedereinstieg gestaltet: Gibt es Weiterbildungsbedarf? Hat sich die Bewerberin in der Zwischenzeit fachlich weiterentwickelt? 

Solche Fragen sind zulässig. Unzulässig sind hingegen Fragen zur Kinderbetreuung oder zur Familienplanung. Wenn Eltern- oder Pflegezeiten im Gespräch negativ kommentiert werden oder unangemessene Fragen gestellt werden, ist das aus meiner Sicht ein Warnsignal – und Anlass, sich zu fragen, ob die Unternehmenskultur wirklich passt.

 

Frau und Beruf:
Welche drei Tipps möchten Sie Frauen (und Männern) mitgeben, die unsicher sind, wie sie mit Sorgezeiten im Lebenslauf umgehen sollen?

Michaela Kelm:

  1. Eltern- oder Pflegezeiten sind kein Makel. Es ist etwas sehr Wertvolles, Verantwortung für andere Menschen zu übernehmen.
  2. Diese Zeiten sind keine „Lücke“, sondern können als persönliche Weiterentwicklung und Kompetenzerwerb verstanden werden.
  3. Machen Sie sichtbar, was Sie in dieser Zeit geleistet haben. Das sind oft fordernde Lebensphasen, die prägen – und auf die Sie mit gutem Grund stolz sein dürfen.

 

Frau und Beruf:
Vielen Dank Frau Kelm, für Ihre praxisnahen Einblicke und wertvollen Hinweise!