Manchmal ist gar nicht das fehlende Geld die größte Hürde für eine Weiterbildung, sondern die fehlende Zeit. Vor allem Eltern kennen das: nachdem alle Schulferien und Kitaschließzeiten mit Urlaub abgedeckt sind, bleiben kaum noch Tage übrig, die sie für eine mögliche Fortbildung einsetzen könnten. Damit wichtige berufliche Weiterbildungen dennoch nicht auf der Strecke bleiben müssen, hat der Gesetzgeber Abhilfe geschaffen. Nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) dürfen sich Beschäftigte in Baden-Württemberg von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr zur Weiterbildung freistellen lassen. Das Gehalt muss in dieser Zeit weiter bezahlt werden.