Ein sicherer Ruhestand ist für Frauen oft schwerer zu erreichen als für Männer. Viele Frauen arbeiten in Teilzeit oder Minijobs und zahlen dadurch weniger in die Rentenkasse ein.
Eine vollzeitnahe Beschäftigung kann langfristig finanzielle Sicherheit schaffen. Wer näher an Vollzeit arbeitet, baut höhere Rentenansprüche auf und reduziert das Risiko von Altersarmut erheblich. Ein stabiles Einkommen heute sorgt für eine bessere Rente morgen – ein entscheidender Schritt, um im Alter unabhängig und abgesichert zu sein.
Um die unterschiedlichen Rentenansprüche von Frauen mit verschiedenen Lebenswegen vergleichbar zu machen, werden im Folgenden modellhaft drei Frauen miteinander verglichen, die durchschnittlich gut verdienen.
Rettungsanker Witwenrente?
Sich bei der Rente allein auf die Männer zu verlassen, ist bei einer Scheidungsrate von über 35 Prozent (2023) riskant, da zwar Rentenansprüche bei einer Scheidung aufgeteilt werden, aber eben durch zwei.
Hält die Ehe und stirbt einer der Eheleute, stehen dem oder der Hinterbliebenen maximal 55 Prozent der Rente des Verstorbenen als Witwen/Witwerrente (nach neuem Recht) zu. Bei einer durchschnittlichen Rente von 1543 Euro Rente nach 45 Versicherungsjahren (2023) kann man sich leicht ausrechnen, was am Ende des Tages übrigbleibt. Die Höhe der Witwenrente wird mit den eigenen Rentenansprüchen und einem etwaigen Einkommen verrechnet.
Frühzeitig eine Rentenberatung buchen
Eine Beratung rund um Fragen zum Thema Rente ist entweder online oder vor Ort in einer der bundesweit verfügbaren Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung möglich. Die Adressen findet man hier. Auch telefonisch kann man sich informieren unter 0800 1000 4800, der kostenlosen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung.
Kontenklärung: Versicherungsverlauf akribisch prüfen
Die Rentenkasse kann nur die Zeiten in die Rentenberechnung mit einbeziehen, die sie kennt. Fordern Sie eine Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf an und prüfen Sie alle angegebenen Zeiten. Sollten Angaben fehlen, reichen Sie Belege (wie zum Beispiel Studienbescheinigungen) nach. Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Sie eine jährliche Renteninformation. Ab 55 Jahren gibt es dann alle 3 Jahre eine ausführliche Rentenauskunft mit Verlauf und Rentenberechnung. Beantragen Sie hier eine Kontenklärung mit dem Antrag V0100.
Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten beantragen!
Für jedes Kind werden Ihnen bei der Rente Kindererziehungszeiten angerechnet. Für alle vor 1992 geborenen Kinder rechnet die Deutsche Rentenkasse 30 Monate Erziehungszeit an. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden 36 Monate (drei Jahre) Kindererziehungszeit gutgeschrieben.
Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten.
Wichtig: Die Erziehungszeiten müssen Sie beantragen. Sind diese einmal für Sie vorgemerkt, werden sie automatisch bei Ihrer Rente berücksichtigt. Nutzen Sie dafür das Formular V0800, das Sie hier finden.
Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Machen Sie sich also schon früh Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll.
Hinzuverdienst beim Rentenbezug
Ist Ihre Rente zu niedrig? Seit 2023 kann man zur Rente unbegrenzt dazu verdienen. Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten müssen Sie die Rentenversicherung auch nicht mehr über die Aufnahme einer Tätigkeit oder Änderungen beim Hinzuverdienst informieren.
Rentenantrag
Stellen Sie Ihren Rentenantrag vier Monate vor dem angestrebten Rentenbeginn.
Es lohnt sich, sich frühzeitig mit den eigenen Rentenansprüchen auseinanderzusetzen, damit noch Handlungsspielraum zur Gestaltung der eigenen Zukunft besteht.