Rente: Was am Ende übrig bleibt

Rente: Seniorin telefoniert

Eine niedrige Rente im Alter kann Kopfzerbrechen verursachen.

Warum die vollzeitnahe Beschäftigung so wichtig ist

Ein sicherer Ruhestand ist für Frauen oft schwerer zu erreichen als für Männer. Viele Frauen arbeiten in Teilzeit oder Minijobs und zahlen dadurch weniger in die Rentenkasse ein.

Eine vollzeitnahe Beschäftigung kann langfristig finanzielle Sicherheit schaffen. Wer näher an Vollzeit arbeitet, baut höhere Rentenansprüche auf und reduziert das Risiko von Altersarmut erheblich. Ein stabiles Einkommen heute sorgt für eine bessere Rente morgen – ein entscheidender Schritt, um im Alter unabhängig und abgesichert zu sein.

Um die unterschiedlichen Rentenansprüche von Frauen mit verschiedenen Lebenswegen vergleichbar zu machen, werden im Folgenden modellhaft drei Frauen miteinander verglichen, die durchschnittlich gut verdienen.

  1. Heidrun hat gleich nach der Realschule mit einer Ausbildung begonnen und insgesamt 45 Jahre Vollzeit gearbeitet. Sie hatte ein Einkommen, das dem bundesdeutschen Durchschnitt entspricht (2024 beträgt das Durchschnittsgehalt in Deutschland ca. 45.000 Euro brutto) und keine Ausfallzeiten. Mit 67 Jahren kommt sie auf eine Nettorente von knapp 1500 €.  Es sind bei diesem Betrag schon Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Diese Rente muss sie allerdings noch versteuern. Die Höhe der Steuer hängt auch von anderen Einkünften wie Vermietungen oder Kapitalerträgen ab und kann hier nicht beziffert werden.
  2. Michaela hat ebenfalls 45 Berufsjahre und geht mit 67 in Rente. Sie hat zwei Kinder bekommen und drei Jahre Kinderpause eingelegt. Nach ihrem Wiedereinstieg hat sie noch 20 Jahre in Teilzeit (50%) gearbeitet und wie Heidrun durchschnittlich verdient. Ihr bleiben so noch etwa 1250 €, die sie ebenfalls individuell versteuern muss.
     
  3. Karin hat zehn Jahre in Vollzeit gearbeitet und hat ebenfalls durchschnittlich verdient. Sie bekam dann zwei Kinder und pausierte insgesamt 10 Jahre, um sich ausschließlich um ihre Familie zu kümmern. Danach trägt sie 25 Jahre mit Minijobs zum Familieneinkommen bei. Durch die Beschäftigung in Minijobs sinken ihre Rentenansprüche dramatisch, da pro Jahr nur sehr wenige Rentenpunkte angesammelt werden. Sie bekommt mit 67 eine Nettorente von unter 600 €. Auch diese muss noch versteuert werden.
* 45 Berufsjahre erreichen in der Regel nur Frauen ohne Studium!
** Für Kranken- und Pflegeversicherung, die in der Regel anfallen, werden ca. 12% der Bruttorente veranschlagt.
*** Da die individuellen Steuern von vielen Faktoren abhängen wie sonstigen Einnahmen zum Beispiel aus Kapitalerträgen oder beispielweise Mieteinnahmen, machen wir hier keine Angaben.
**** Durch die Beschäftigung in Minijobs sinken die Rentenansprüche erheblich, da pro Jahr nur sehr wenige Entgeltpunkte angesammelt werden. Dies führt zu einer sehr geringen Rente, die unter der Grundsicherung liegen kann, weshalb ein zusätzlicher Anspruch auf staatliche Unterstützung (z.B. Grundsicherung im Alter) bestehen könnte.

 

Rettungsanker Witwenrente?

Sich bei der Rente allein auf die Männer zu verlassen, ist bei einer Scheidungsrate von über 35 Prozent (2023) riskant, da zwar Rentenansprüche bei einer Scheidung aufgeteilt werden, aber eben durch zwei. 

Hält die Ehe und stirbt einer der Eheleute, stehen dem oder der Hinterbliebenen maximal 55 Prozent der Rente des Verstorbenen als Witwen/Witwerrente (nach neuem Recht) zu. Bei einer durchschnittlichen Rente von 1543 Euro Rente nach 45 Versicherungsjahren (2023) kann man sich leicht ausrechnen, was am Ende des Tages übrigbleibt. Die Höhe der Witwenrente wird mit den eigenen Rentenansprüchen und einem etwaigen Einkommen verrechnet.

Tipps zum Thema Rente

Frühzeitig eine Rentenberatung buchen

Eine Beratung rund um Fragen zum Thema Rente ist entweder online oder vor Ort in einer der bundesweit verfügbaren Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung möglich. Die Adressen findet man hier. Auch telefonisch kann man sich informieren unter 0800 1000 4800, der kostenlosen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung.

 

Kontenklärung: Versicherungsverlauf akribisch prüfen

Die Rentenkasse kann nur die Zeiten in die Rentenberechnung mit einbeziehen, die sie kennt. Fordern Sie eine Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf an und prüfen Sie alle angegebenen Zeiten. Sollten Angaben fehlen, reichen Sie Belege (wie zum Beispiel Studienbescheinigungen) nach. Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Sie eine jährliche Renteninformation. Ab 55 Jahren gibt es dann alle 3 Jahre eine ausführliche Rentenauskunft mit Verlauf und Rentenberechnung. Beantragen Sie hier eine Kontenklärung mit dem Antrag V0100.

 

Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten beantragen!

Für jedes Kind werden Ihnen bei der Rente Kindererziehungszeiten angerechnet. Für alle vor 1992 geborenen Kinder rechnet die Deutsche Rentenkasse 30 Monate Erziehungszeit an. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden 36 Monate (drei Jahre) Kindererziehungszeit gutgeschrieben.

Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten.

Wichtig: Die Erziehungszeiten müssen Sie beantragen. Sind diese einmal für Sie vorgemerkt, werden sie automatisch bei Ihrer Rente berücksichtigt. Nutzen Sie dafür das Formular V0800, das Sie hier finden. 

Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Machen Sie sich also schon früh Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll. 

 

Hinzuverdienst beim Rentenbezug

Ist Ihre Rente zu niedrig? Seit 2023 kann man zur Rente unbegrenzt dazu verdienen. Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten müssen Sie die Rentenversicherung auch nicht mehr über die Aufnahme einer Tätigkeit oder Änderungen beim Hinzuverdienst informieren.

 

Rentenantrag

Stellen Sie Ihren Rentenantrag vier Monate vor dem angestrebten Rentenbeginn.

 

Fazit

Es lohnt sich, sich frühzeitig mit den eigenen Rentenansprüchen auseinanderzusetzen, damit noch Handlungsspielraum zur Gestaltung der eigenen Zukunft besteht. 

 

Quellen:

Berechnungen und Tipps mit Unterstützung von Armin Jäger, Deutsche Rentenversicherung