Willkommen auf der Digitalen Plattform Frau und Beruf Baden-Württemberg des Ministeriums für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus des Landes Baden-Württemberg.
Die Digitale Plattform hat die Internetadresse https://www.frauundberuf-bw.de.
Diese „Digitale Plattform“ besteht aus zwei Teilen:
Die „Digitale Plattform Frau und Beruf Baden-Württemberg“ ist die Internetseite des Landesprogramms „Kontaktstellen Frau und Beruf Baden-Württemberg“.
Dieses Landesprogramm wird gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg.
Das Landesprogramm Frau und Beruf Baden-Württemberg hat fast überall in Baden-Württemberg Beratungsstellen.
Die Beratungsstellen heißen: Kontaktstellen.
In den Kontaktstellen beraten wir alle Frauen.
Es ist egal:
Wir beraten Frauen, die gerade mit der Schule fertig sind.
Zum Beispiel: Frauen, die eine Ausbildung machen oder studieren wollen.
Und wir beraten Frauen, die schon lange arbeiten.
Zum Beispiel: Frauen, die eine Weiterbildung machen wollen.
Oder Frauen, die ein Unternehmen gründen wollen.
Die Beratung ist individuell. Das heißt: Jede Frau bekommt die passende Beratung in einem Einzelgespräch.
Wir beraten auch Unternehmen in Baden-Württemberg.
Wir sagen den Unternehmen: So bekommt ihr mehr weibliche Fachkräfte.
Oben links ist ein Logo mit einem Pfeil in orange: Wenn Sie hier mit der Maus klicken, kommen Sie immer zur Startseite.
Oben rechts: Hier gibt es viele Zeichen: Zuerst gibt es drei Zeichen für Facebook, Instagram und LinkedIn. Wenn Sie auf die Zeichen klicken, kommen Sie zum jeweiligen Informationsangebot unserer Internetseite auf Facebook, Instagram oder LinkedIn. Dann folgen diese Zeichen:
1. Allgemeine Seiten
Unter den vielen Zeichen finden Sie vier Bereiche: "Für Frauen", "Durchstarten", "Für Unternehmen" und "Über uns".
2. Seiten der regionalen Beratungsstellen “Kontaktstellen Frau und Beruf”
Jede Kontaktstelle hat außerdem eine eigene Internet-Seite für ihre Region. Dort finden Frauen Informationen zu Veranstaltungen und Beratungs-Angeboten in ihrer Nähe.
Mit einer interaktiven Karte können Sie die Kontaktstellen leicht finden. Zur Karte kommen Sie über den orangefarbenen Button ganz oben rechts auf der Startseit “Alle Beratungsstellen”: www.frauundberuf-bw.de/kontaktstellen-frau-und-beruf-uebersicht
Auf den regionalen Seiten stellen sich die Beraterinnen vor. Sie zeigen ihre Arbeit vor Ort und informieren über Veranstaltungen und wichtige Themen aus der Region.
Interessierte Frauen können über die regionalen Seiten auch einen Termin für eine Beratung anfragen.
Drücken Sie gleichzeitig die Taste STRG und die Taste Plus auf Ihrer Tastatur. Die Schrift wird groß. Mit der Taste STRG und der Taste Minus wird die Schrift kleiner.
Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg will, dass die Digitale Plattform mit der Internetadresse https://www.frauundberuf-bw.de „barrierefrei“ ist. Das meint, dass alle Personen Informationen dort lesen können.
Nicht barrierefrei sind:
Die Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie hier.
Unter Gebärdensprache finden Sie drei Videos zu den Zielen und Inhalten der Digitalen Plattform „Frau und Beruf – Baden-Württemberg“. Klicken Sie hier!
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich hier melden:
Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg
Pressestelle
Schlossplatz 4
Neues Schloss
70173 Stuttgart
Telefon: 07 11 – 123 0
Fax: 07 11 – 123 21 21
E-Mail: pressestelle(at)wm.bwl.de
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.