Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg ist bemüht, seine Internetseite https://www.frauundberuf-bw.de im Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite: https://www.frauundberuf-bw.de


1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.


2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
 

a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG

  • Der Chatbot
  • Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden, insbesondere einige Dateien im Intranet.
  • Automatisch generierte PDF-Dateien, die auf der Webseite über den Button „PDF speichern“ heruntergeladen werden können.

b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.07.2023 erstellt.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen der Werkraum GmbH in Form einer BITV/WCAG Selbstbewertung. Darüber hinaus beruht die Erklärung auf der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, gemäß Paragraf 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.

Die Erklärung wurde zuletzt am 12.01.2024 überprüft.


4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Pressestelle
Schlossplatz 4
Neues Schloss
70173 Stuttgart

Telefon: 07 11 – 123 0
Fax: 07 11 – 123 21 21

E-Mail: pressestelle(at)wm.bwl.de


5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.