Die Gründung einer Familie löst bei vielen Frauen den Wunsch nach einer beruflichen Neuorientierung aus, vor allem wenn die Arbeitszeiten des Jobs nicht mit den Bedürfnissen des Familienlebens in Einklang zu bringen sind. In dieser Situation ergreifen einige Mütter die Chance, sich während der Elternzeit selbstständig zu machen oder freiberuflich zu arbeiten, während sie gleichzeitig Elterngeld beziehen. Die Elternzeit kann eine gute Gelegenheit sein, die berufliche Selbstständigkeit ohne großes Risiko auszuprobieren.
Übrigens: Fast die Hälfte (41 Prozent) der deutschen Gründerinnen haben Kinder im Haushalt.
Während der Elternzeit lässt sich die Selbstständigkeit ausprobieren, weil das Einkommen durch das Elterngeld für diese Zeit gesichert ist und die Rückkehr in den bisherigen Job garantiert ist. Sobald die Kinder einen Betreuungsplatz haben, kann die Selbständigkeit dann schrittweise gesteigert werden. Auf diese Weise wird die finanzielle Unabhängigkeit langsam und von einer stabilen finanziellen Grundlage ausgehend aufgebaut.
Während der Elternzeit haben Mütter und Väter das Recht auf Arbeit in Teilzeit. Sie können maximal 32 Stunden pro Woche einer Arbeit nachgehen und gleichzeitig anteilig Elterngeld beziehen. Ob man diese verringerte Arbeitszeit beim bisherigen Arbeitgeber, bei einem neuen Arbeitgeber oder als Selbstständige, zum Beispiel mit einem eigenen Online-Shop verbringt, ist dabei nicht relevant. Das Elterngeld wird aber entsprechend gekürzt, wenn während des Bezugszeitraums Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird.
Wer in Elternzeit selbstständig oder freiberuflich in Teilzeit arbeiten will, muss dies noch vor Beginn der Tätigkeit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin schriftlich mitteilen, die dann 4 Wochen Zeit haben, um gegebenenfalls zu widersprechen. Das können sie, wenn eine Mitarbeiterin in Elternzeit zum Beispiel für die Konkurrenz arbeiten will oder dem Unternehmen mit dem Nebengewerbe schaden könnte. Oder auch wenn die Arbeitgebenden selbst eine Teilzeitstelle anbieten können und die Arbeitskraft dringend benötigt wird. Widerspricht der Arbeitgebende innerhalb von vier Wochen nicht, darf der Nebenjob aufgenommen werden.
Die Kontaktstellen Frau und Beruf in Baden-Württemberg unterstützen Frauen in Baden-Württemberg, die sich (während der Elternzeit) selbstständig machen wollen. So bietet zum Beispiel die Kontaktstelle Freiburg einmal im Monat eine eigene Einstiegs- und Orientierungsberatung "Ich gründe!?" an.
An manchen Orten haben sich Netzwerke speziell für Eltern, die gründen, entwickelt. Die "parentrepreneurs" sind „Selbständige mit Kindern aus Heidelberg und der Region, die ihre eigene Vereinbarkeit von Beruf und Familie leben und für sich gute Alltagslösungen gefunden haben.“ In einem Blog stellen sie einzelne Personen und deren Geschäftsfelder vor.
Weiterführende Links
Elterngeld und nebenberufliche Selbstständigkeit
Existenzgründungsportal der Bundesregierung
Wann gelte ich als selbständig?
Rechtsanwältin aus Karlsruhe zum Thema Unternehmensgründung in der Elternzeit