Sich selbstständig machen während der Elternzeit

Selbstständigkeit: Mutter mit Handy und Schulkind beim Telefonieren

In der Elternzeit ein eigenes Unternehmen aufbauen und schrittweise, wenn die Kinder größer sind, ausbauen.

Die Gründung einer Familie löst bei vielen Frauen den Wunsch nach einer beruflichen Neuorientierung aus, vor allem wenn die Arbeitszeiten des Jobs nicht mit den Bedürfnissen des Familienlebens in Einklang zu bringen sind. In dieser Situation ergreifen einige Mütter die Chance, sich während der Elternzeit selbstständig zu machen oder freiberuflich zu arbeiten, während sie gleichzeitig Elterngeld beziehen. Die Elternzeit kann eine gute Gelegenheit sein, die berufliche Selbstständigkeit ohne großes Risiko auszuprobieren.
Übrigens: Fast die Hälfte (41 Prozent) der deutschen Gründerinnen haben Kinder im Haushalt.

 

Selbstständigkeit langsam steigern

Während der Elternzeit lässt sich die Selbstständigkeit ausprobieren, weil das Einkommen durch das Elterngeld für diese Zeit gesichert ist und die Rückkehr in den bisherigen Job garantiert ist. Sobald die Kinder einen Betreuungsplatz haben, kann die Selbständigkeit dann schrittweise gesteigert werden. Auf diese Weise wird die finanzielle Unabhängigkeit langsam und von einer stabilen finanziellen Grundlage ausgehend aufgebaut.

 

Teilzeit während der Elternzeit?

Während der Elternzeit haben Mütter und Väter das Recht auf Arbeit in Teilzeit. Sie können maximal 32 Stunden pro Woche einer Arbeit nachgehen und gleichzeitig anteilig Elterngeld beziehen. Ob man diese verringerte Arbeitszeit beim bisherigen Arbeitgeber, bei einem neuen Arbeitgeber oder als Selbstständige, zum Beispiel mit einem eigenen Online-Shop verbringt, ist dabei nicht relevant. Das Elterngeld wird aber entsprechend gekürzt, wenn während des Bezugszeitraums Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird.

 

Angestellt bleiben und gründen

Wer in Elternzeit selbstständig oder freiberuflich in Teilzeit arbeiten will, muss dies noch vor Beginn der Tätigkeit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin schriftlich mitteilen, die dann 4 Wochen Zeit haben, um gegebenenfalls zu widersprechen. Das können sie, wenn eine Mitarbeiterin in Elternzeit zum Beispiel für die Konkurrenz arbeiten will oder dem Unternehmen mit dem Nebengewerbe schaden könnte. Oder auch wenn die Arbeitgebenden selbst eine Teilzeitstelle anbieten können und die Arbeitskraft dringend benötigt wird. Widerspricht der Arbeitgebende innerhalb von vier Wochen nicht, darf der Nebenjob aufgenommen werden.

 

Unterstützung beim Gründen

Die Kontaktstellen Frau und Beruf in Baden-Württemberg unterstützen Frauen in Baden-Württemberg, die sich (während der Elternzeit) selbstständig machen wollen. So bietet zum Beispiel die Kontaktstelle Freiburg einmal im Monat eine eigene Einstiegs- und Orientierungsberatung "Ich gründe!?" an.

An manchen Orten haben sich Netzwerke speziell für Eltern, die gründen, entwickelt. Die "parentrepreneurs" sind  „Selbständige mit Kindern aus Heidelberg und der Region, die ihre eigene Vereinbarkeit von Beruf und Familie leben und für sich gute Alltagslösungen gefunden haben.“ In einem Blog stellen sie einzelne Personen und deren Geschäftsfelder vor.

Alle Angebote der Kontaktstellen Frau und Beruf finden Sie unter Veranstaltungen. Geben Sie in der Freitextsuche den Begriff "Gründung" ein. 

 

Diese Aspekte sind bei einer Gründung in Elternzeit wichtig:

  1. Flexibilität: Die Elternzeit kann unvorhergesehene Herausforderungen mit sich bringen. Seien Sie bereit, flexibel zu sein und Ihren Zeitplan entsprechend anzupassen. Die Vereinbarkeit von Unternehmertum und Elternschaft erfordert oft eine gute Organisation und Priorisierung.
  2. Ressourcenmanagement: Planen Sie sorgfältig, wie Sie Ihre Zeit zwischen der Betreuung Ihres Kindes und der Führung Ihres Unternehmens aufteilen. Effektives Ressourcenmanagement ist entscheidend, um beide Verantwortlichkeiten erfolgreich zu bewältigen. Sorgen Sie für alternative Betreuungsmöglichkeiten, die auch kurzfristig zur Verfügung stehen.
  3. Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber: Wenn Sie während Ihrer Elternzeit ein Unternehmen gründen, informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Pläne, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Überprüfen Sie auch die Bedingungen Ihrer Elternzeitvereinbarung.
  4. Versicherung und Absicherung: Stellen Sie sicher, dass Sie die notwendigen Versicherungen für Ihr Unternehmen abschließen und sich über Ihre persönliche Absicherung während der Elternzeit im Klaren sind. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, was die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bedeutet.
  5. Netzwerkaufbau: Der Aufbau eines soliden Netzwerks kann besonders wichtig sein, wenn Sie während der Elternzeit ein Unternehmen gründen. Es kann Ihnen nicht nur bei der Kundengewinnung, sondern auch bei der Unterstützung und Ressourcenbeschaffung helfen.
  6. Unterstützung suchen: Überlegen Sie, ob Sie Hilfe von Familie, Freunden oder externen Fachleuten in Anspruch nehmen können. Dies könnte die Belastung während der Gründungsphase erleichtern. 
  7. Langfristige Perspektive: Bedenken Sie, dass die Elternzeit begrenzt ist und planen Sie langfristig für die Zeit nach der Elternzeit. Überlegen Sie, wie Sie Ihr Unternehmen langfristig aufbauen und weiterentwickeln können.

Weiterführende Links

Gründung von Frauen in BW

Elterngeld und nebenberufliche Selbstständigkeit

Existenzgründungsportal der Bundesregierung

Wann gelte ich als selbständig?

Rechtsanwältin aus Karlsruhe zum Thema Unternehmensgründung in der Elternzeit